• Winterdienst rechtzeitig organisieren

    WinterdienstDie Pflichten von Immobilienbesitzern bzw. Mietern bezüglich Winterdienst sind in der städtischen Winterdienstverordnung und im Mietvertrag strikt festgelegt. Im Regelfall muss das Schneeräumen an Werktagen bis 7 Uhr erfolgt sein. Auf Gehwegen muss eine Mindestbreite von 1,50m von Schnee und Eis befreit werden. Insofern der Gehweg schmaler ist als 1,50m, so muss eben der ganze Weg verkehrssicher gemacht werden. Es müssen Wege und Treppen zu alle Eingängen, sowie u.a Briefkästen und Hydranten gefahrlos begehbar sein.

    Das Schneeschieben / Austragen von Steumitteln (Streusalz, Kies oder Streusplitt) ist unmittelbar nach dem Schneefall durchzuführen und muss in regelmäßigen Abständen erfolgen. Bei anhaltendem Dauerschneefall kann somit ein stündlicher Winterdienst notwendig sein.

    Da es jedoch nicht jedem Grundstückseigentümer oder Mieter, aus zeitlich oder situationsbedingten Gründen, möglich ist den Winterdienst selbst zu erledigen, übernehmen wir dies gerne für Sie – pünktlich & zuverlässig!

    Kontaktieren Sie uns möglichst bis zum Herbst, damit Sie beim kurzfristig eintretenden Schneefall rechtlich abgesichert sind und in unserem Winterdienst-Plan noch Platz finden – denn die Kapazitäten sind begrenzt. Fragen Sie uns unverbindlich nach einem Angebot!

     

     

    Foto: Rafał Olechowski (123RF.com)