Als Grundreinigung definiert man eine äußerst gründliche Reinigung von Räumlichkeiten – oder allgemein Immobilien. Hierbei werden sämtliche Oberflächen, Einrichtungen, Decken, Wände und Ecken, sowie Fenster oder sonstige zur Immobilie bzw. dem Raum gehörenden Elemente und Objekte grundgereinigt.
Eine Grundreinigung wird zum Beispiel dann durchgeführt, wenn ein Objekt seit längerer Zeit nicht mehr regelmäßig gereinigt wurde – oder als Ergänzung zur täglichen / wöchentlichen Unterhaltsreinigung. Je nach Objektgröße oder Ausstattung erfolgen Grundreinigungen in Intervallen von 3-6 Monaten. Damit wird gewährleistet, dass keine dauerhaften Schmutzanhaftungen zustande kommen, diese entfernt werden und sich daraus resultierend keine langfristigen Beschädigungen, wie Verfärbungen, an Material ergeben.
Zur Grundreinigung gehören beispielsweise: