• Haushaltshilfe und Haushaltsreinigung mit Entlastungsleistungen der Pflegekasse

    Seit Kurzem sind wir vom Land NRW autorisierter Dienstleister für die Ausführung von Entlastungsleistungen von Menschen mit Pflegegrad bzw. Pflegestufe.

    Entlastungsleistungen dienen der Unterstützung von Pflegebedürftigen bzw. eingeschränkten Personen im Alltag. Von der Pflegekasse werden monatlich 125 EUR bereitgestellt, die z.B. für Unterhaltsreinigung (Haushaltsreinigung), Haushaltshilfe (wie Wäsche waschen, Betten machen) oder Einkaufsservice genutzt werden können.

    Nicht genutzte Budgets verfallen am Monatsende nicht, sondern können angespart und zu späterer Zeit für aufwändigere Leistungen, wie Gartenpflege oder Fensterreinigung, eingesetzt werden.

    Die Abrechnung erfolgt nach Ausfüllen einer Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse.

    Weitere Infos finden Sie im Ratgeber Entlastungsleistungen.

    Foto: Bialasiewicz / 123rf.com