Die Pflichten von Immobilienbesitzern bzw. Mietern bezüglich Winterdienst sind in der städtischen Winterdienstverordnung und im Mietvertrag strikt festgelegt. Im Regelfall muss das Schneeräumen an Werktagen bis 7 Uhr erfolgt sein. Auf Gehwegen muss eine Mindestbreite von 1,50m von Schnee und Eis befreit werden. Insofern der Gehweg schmaler ist als 1,50m, so muss eben der ganze […]
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